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13.05.2026
13:59 Uhr

Habecks Heizungs-Hammer: Kosmetik statt Befreiungsschlag – die Große Koalition bleibt im grünen Korsett

Es sollte der große Wurf werden, das endgültige Ende eines der unbeliebtesten Gesetze der jüngeren deutschen Geschichte. Doch was das Bundeskabinett am Mittwoch unter dem schmissigen neuen Namen "Gebäudemodernisierungsgesetz" verabschiedet hat, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als das, was politische Etikettenschwindler am liebsten tun: alten Wein in neue Schläuche füllen. Die monatelangen Verhandlungen zwischen Wirtschaftsministerin Reiche und Bauministerin Hubertz haben einen Entwurf hervorgebracht, der zwar einige der schärfsten Kanten des Habeck'schen Heizungsgesetzes abschleift – aber im Kern den ideologischen Pfad der sogenannten "Wärmewende" konsequent weiterverfolgt.

Was wirklich gestrichen wurde – und was nicht

Die gute Nachricht zuerst: Die berüchtigte 65-Prozent-Regel, wonach jede neu eingebaute Heizung zu mindestens zwei Dritteln mit erneuerbaren Energien betrieben werden musste, ist Geschichte. Auch das geplante Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2045 wurde aus dem Gesetzestext gestrichen. Hauseigentümer dürften, so verspricht es zumindest die Bundesregierung, künftig wieder eine größere Wahlfreiheit bei der Anschaffung neuer Heizungen genießen.

Doch wer jetzt aufatmet, sollte sich nicht zu früh freuen. Denn an die Stelle des plumpen Verbots tritt nun ein deutlich subtilerer Mechanismus, der unter dem klangvollen Namen "Bio-Treppe" daherkommt. Ab 2029 sollen neue Öl- und Gasheizungen verpflichtend zu mindestens zehn Prozent mit "klimafreundlichen" Brennstoffen betrieben werden. In drei Schritten soll dieser Anteil dann bis 2040 auf stolze 60 Prozent ansteigen. Aus dem Verbot wurde also eine schleichende Strangulierung – politisch eleganter, im Ergebnis aber kaum weniger erdrückend.

Der Haken: Brennstoffe, die es schlichtweg nicht gibt

Hier offenbart sich die ganze Absurdität der grünen Energiepolitik, die offenbar auch in der schwarz-roten Koalition munter weitergetrieben wird. Denn die "klimafreundlichen" Brennstoffe, auf die Millionen Hauseigentümer künftig angewiesen sein sollen, existieren in ausreichender Menge schlichtweg nicht. Biogas beziehungsweise Biomethan – die noch am besten verfügbare Variante – wurde 2024 in Deutschland mit gerade einmal rund zehn Terawattstunden eingespeist. Der Endenergiebedarf für Gebäudewärme bewegt sich hingegen im Bereich mehrerer hundert Terawattstunden. Eine Lücke, die ein Schulkind als unüberbrückbar erkennen würde.

Und beim vielzitierten "grünen Wasserstoff", dem heiligen Gral der deutschen Energiewende-Träumer, sieht es noch düsterer aus. Der Stoff, der angeblich alles retten soll, ist weit und breit nicht in nennenswerten Mengen verfügbar. Die Politik verpflichtet die Bürger also zu etwas, das sie schlicht nicht liefern kann. Das ist nicht nur weltfremd – es ist eine bewusste Inkaufnahme dessen, dass die Menschen am Ende doch zur Wärmepumpe gedrängt werden, weil ihnen schlicht keine andere Option bleibt.

Vermieter sollen wieder bluten

Ein weiterer Pferdefuß steckt in den Regelungen für Vermieter. Diese sollen künftig bei fossilen Heizungen die Hälfte der "Folgekosten" tragen – konkret die Hälfte der Netzentgelte, des CO₂-Preises sowie der Kosten für die ominösen biogenen Brennstoffe. Ein weiterer Schlag gegen private Vermieter, die ohnehin schon unter einer Flut an Regulierungen und finanziellen Belastungen ächzen. Dass dies langfristig die Mietpreise weiter in die Höhe treiben wird, dürfte selbst dem ideologisch verblendetsten Koalitionspolitiker klar sein – oder eben auch nicht.

Die versprochene Entlastung – ein Taschenspielertrick?

Die Bundesregierung wirbt damit, dass Bürger durch das neue Gesetz jährlich um rund 5,1 Milliarden Euro entlastet würden. Doch wer rechnet, fragt sich zurecht: Wo soll diese Entlastung herkommen, wenn auf der einen Seite teure Investitionen in nicht vorhandene Brennstoffe vorgeschrieben werden, auf der anderen Seite Vermieter zur Kasse gebeten werden und die gesamte Architektur weiterhin auf einer Wärmewende fußt, die in der Realität an Naturgesetzen scheitert?

Friedrich Merz und die Brüsseler Marionettenfäden

Besonders bitter mutet diese Reform an, wenn man bedenkt, mit welchen Versprechungen die Union in den Wahlkampf 2025 gezogen war. Das Heizungsgesetz abschaffen – das war eines der zentralen Versprechen. Was nun vorliegt, ist eine kosmetische Operation, die den Kern des grünen Zwangsmechanismus unangetastet lässt. Die Steilvorlage für diese halbherzige Reform kam – wenig überraschend – aus Brüssel, wo die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen weiterhin den klimapolitischen Takt vorgibt. Wer geglaubt hatte, mit dem Wechsel von der Ampel zur Großen Koalition werde sich an der ideologisch aufgeladenen Energiepolitik etwas Grundlegendes ändern, wird hier eines Besseren belehrt.

Was bleibt dem Bürger?

Der Gesetzentwurf wandert nun in den Bundestag, wo noch Änderungen möglich sind. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Damit liegt es an den Abgeordneten, ob sie den Mut aufbringen, die noch verbliebenen Fallstricke aus dem Gesetz zu entfernen – oder ob sie sich, wie so oft, dem Brüsseler Diktat und der ideologischen Trägheit der Berliner Politik beugen.

Für den Bürger, der sein hart erspartes Geld in eine Immobilie investiert hat, bleibt die Erkenntnis: Auf staatliche Versprechen ist kein Verlass. Was heute als Erleichterung verkauft wird, kann morgen schon wieder durch eine neue Regulierung kassiert werden. In Zeiten, in denen politische Willkür, ausufernde Schuldenpolitik und ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen die Inflation weiter anheizen, gewinnt eines an Bedeutung: die Absicherung des eigenen Vermögens durch Werte, die sich der Reichweite politischer Spielereien entziehen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben über Jahrhunderte bewiesen, dass sie Krisen, Währungsreformen und politische Verirrungen überdauern. Als sinnvolle Beimischung zu einem breit gestreuten Vermögensportfolio bieten sie genau jene Stabilität, die der deutsche Staat seinen Bürgern offenkundig nicht mehr garantieren kann oder will.

Haftungsausschluss

Die in diesem Artikel geäußerten Einschätzungen stellen die Meinung der Redaktion auf Basis der vorliegenden Informationen dar und ersetzen keine individuelle Anlageberatung. Wir betreiben ausdrücklich keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Jeder Leser ist verpflichtet, eigene Recherchen anzustellen und gegebenenfalls qualifizierte Berater hinzuzuziehen. Für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Artikels getroffen werden, übernehmen wir keine Haftung.

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